Verpackungshinweise

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,

- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,

- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und

- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder

- Mehrwegverpackungen.

Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Deine Angaben

Dein biologisches Geschlecht:

Deine Körperhöhe:

cm

Dein Körpergewicht:

kg

In der Regel liegst Du:

Deine Körperform beschreibst Du eher:

In der Nacht wälzt Du Dich:

Deine Beschwerden:

Unabhängig von dem für Dich richtigen Härtegrad bevorzugst Du ein:

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